Börsenbrief Musterdepot / Startsumme 10.000,00 €

Unternehmen Kauf am Kaufkurs Akt. Kurs Perform.
SPECTRAL Capita... 17.05.12 0,50 € 0,53 € 6,00%
Bonifaz Gold Plc. 27.04.12 0,74 € 0,70 € -5,41%
Bisherige Depotentwicklung: 84,48%
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Getätigte Transaktionen

Datum Vorgang Aktie Anzahl Kurs Perform.
17.05.12 Kauf
Kommentar:

Bereits im Newsletter angekündigt.... Fundamentaldaten positiv

Spectral Cap... 4000 0,50 €
27.04.12 Kauf
Kommentar:

Laut Ankündigung...

Bonifaz Gold... 6000 0,74 €
23.04.12 Verkauf
Kommentar:

Gewinnmitnahme

Sargas Capit... 3000 2,44 € 12,96 %
19.04.12 Kauf
Kommentar:

Nachkauf

Sargas Capit... 1000 2,26 €
16.04.12 Verkauf
Kommentar:

Trendumkehr

ProSiebenSat... 300 18,85 € 30,54 %

Musterdepot Erfolgsbeispiele

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Die Schweiz und Steuersünder auf der Flucht...

Dienstag, 20. September 2011

Dr. Robert Fessel, Redaktion

Das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland ist auf dem Weg, und die Steuer-Sünder sind auf der Flucht.

Laut „Spiegel“ versuchen derzeit viele Deutsche, die Schwarzgeld auf Schweizer Konten lagern, große Mengen Bargeld abzuheben. Der Grund: Sie wollen der Nachversteuerung entkommen, die sie mit Sätzen von bis zu 34 Prozent erwischen würde.

Doch die Schweizer Banken schieben den Riegel vor! Große Mengen Bargeld seien derzeit nicht abhebbar, schreibt der „Spiegel“. Wenn deutsche Schwarzgeld-Sünder an ihr Konto wollten, zahlten manche Geldinstitute nur die Hälfte des Vermögens aus, andere nur ein paar Tausend Euro.

Thomas Sutter von der Schweizerischen Bankiersvereinigung sagte dem „Spiegel“: „Wir möchten, dass das Steuerabkommen eingehalten wird. Darum sind große Barauszahlungen derzeit nicht möglich. Überweisungen sind kein Problem.”

LASSEN SICH DIE STEUERSÜNDER SO IN DIE FLUCHT SCHLAGEN?

Schon in der kommenden Woche soll das Steuerabkommen laut „Focus“ unterzeichnet werden.

Das Abkommen verpflichtet Schweizer Banken, auf das Vermögen von bisher noch nicht entdeckten Steuerflüchtlingen aus Deutschland eine Pauschalsteuer zwischen 19 und 34 Prozent an den deutschen Fiskus zu überweisen. Im Gegenzug können die Betroffenen mit Straffreiheit rechnen. Das Bankgeheimnis soll weiter gewahrt bleiben. Schweizer Behörden müssen aber im Verdachtsfall Auskunft geben.

Das Abkommen soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten und Erträge deutscher Anleger in der Schweiz mindestens genau so hoch besteuern wie in Deutschland. Es muss nach der Unterzeichnung durch Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine Schweizer Kollegin Eveline Widmer-Schlumpf noch von den Parlamenten beider Länder ratifiziert werden.

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